Allgemeines Zivilrecht bzw. Privatrecht ist ein Rechtsgebiet, das Beziehungen zwischen rechtlich – nicht zwingend auch wirtschaftlich – gleichgestellten Rechtssubjekten (natürliche Person, juristische Person) regelt. (Quelle: Wikipedia)
- Schadensersatz
- Mietrecht
- Ansprüche aus Dienst- und Werkverträgen
- Reiserecht
- nachbarrechtliche Angelegenheiten