Sozialrecht

Das Sozialrecht dient der Erfüllung des grundgesetzlichen Auftrags zur Sicherung des Sozialstaatsprinzips. Sozialrecht ist öffentliches Recht und damit geprägt von einem Über- und Unterordnungsverhältnis zwischen der öffentlichen Verwaltung und dem Bürger als Sozialversichertem, Antragsteller oder Leistungsempfänger. (Quelle: Wikipedia)

  • Recht der Sozialhilfe und der Leistungen nach dem SGB II (Vertretung gegenüber der ARGE)
  • Rentenangelegenheiten
  • Schwerbehindertenrecht
  • Unfallversicherungsrecht