Familienrecht

Das Familienrecht ist das Teilgebiet des Zivilrechts, das die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen regelt. Darüber hinaus regelt es aber auch die außerhalb der Verwandtschaft bestehenden gesetzlichen Vertretungsfunktionen: Vormundschaft, Pflegschaft und rechtliche Betreuung. (Quelle: Wikipedia)

  • Beratung zu Eheverträgen und Lebenspartnerschaftsverträgen
  • Scheidung
  • Auflösung von Lebenspartnerschaften
  • Kindes- und Ehegattenunterhalt
  • elterliche Sorge für eheliche und nicht eheliche Kinder
  • Kontakt zu den Kindern (Umgangsrechte)
  • Vermögensauseinandersetzung und Schuldenverteilung
  • Teilung der Altersvorsorge (Versorgungsausgleich)
  • Nutzung der Ehewohnung
  • Verteilung des Hausrates
  • Teilung des Vermögenszuwachses (Zugewinnausgleich)
  • Adoption
  • Anerkennung ausländischer Gerichtsentscheidungen